Batterieverordnung

Hinweis zur Entsorgung von Akkus und Batterien            
                                                                          

Laut der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung Batterien und Akkumulatoren (Batterieverordnung – BattV. vom 27. März 1998) dürfen Akkus und Batterien nicht mit dem normalen Restmüll entsorgt werden! Der Endverbraucher ist verpflichtet, schadstoffhaltige Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen abzugeben. Bringen Sie verbrauchte Energieträger daher in die dafür vorgesehenen Sammelstellen.

Akkus, die mit folgenden Symbolen versehen sind und die von uns bezogen oder durch von uns bezogene Akkus ersetzt wurden, können Sie auch uns, frei Haus und gut verpackt (offene Kontakte abkleben), zur kostenlosen Entsorgung zusenden:
 

mhs  = Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
    Pb    = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
    Cd    = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
    Hg    = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

 



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